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04.07.2019 | 05:17 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Erste Maiszünsler sind unterwegs

Karlsruhe - Für den Pflanzenschutzexperten vom Landwirtschaftsamt Bruchsal C. Erbe ist ein sorgsamer Umgang mit den Schlupfwespen bei den aktuell herrschenden Witterungsverhältnissen wichtiger denn je.

Maiszünsler
Der Maiszünslerflug hat begonnen. (c) proplanta
Die Trichogramma dürfen nicht in der Sonne oder im heißen Auto liegen. Und beim Transport von der Abholstelle zum Hof oder auch bei der Ausbringung selbst sollte unbedingt auf das Rauchen verzichtet werden.

Da die chemische Behandlung zum Flughöhepunkt erfolgen sollte, kann mit der Durchführung dieser Maßnahme noch gewartet werden. Zudem sind bei den derzeitig vorherrschenden Temperaturen Pflanzenschutzmaßnahmen in jeglicher Form zu unterlassen.

In der Vergangenheit hat sich der spätmöglichste Behandlungstermin bewährt. Das heißt dann fahren, wenn es die Wuchshöhe des Mais gerade noch zulässt. Behandlungen sollten in den späten Abendstunden durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt der Mais elastischer ist und so Durchfahrtsverluste minimiert werden können.

Die Wassermenge sollte nicht unter 300 Liter/ha reduziert werden. In vielen Versuchsergebnissen hat sich die Bekämpfung mit 125 g/ha Coragen als vorteilhaft erwiesen. Coragen hat verglichen zu dem ebenfalls zugelassenen Pyrethroid Decis Forte eine längere Wirkungsdauer und baut sich bei höheren Temperaturen nicht so schnell ab. Dafür ist der Preis von Decis forte wesentlich geringer.

Die Mittelwahl ist abhängig vom Maiszünslerdruck auf der zu behandelnden Flächen:

- Auf Flächen mit viel Mais in der Umgebung und noch vielen vorhanden Maisstoppeln auf der Fläche oder in der unmittelbaren Umgebung von letztjährigen Maisflächen mit starkem Maiszünslerbefall sollte Coragen eingesetzt werden

- In Gebieten mit wenig Maisanbau und einer guten Stoppelbearbeitung (Maisstoppel ist Rückzugsort für die Überwinterung der Maiszünslerlarve) sowie wenig Vorjahresbefall kann Decis forte eingesetzt werden.

- Decis Forte hat eine Drainageauflage und darf dort nicht eingesetzt werden. Der Gewässerabstand beträgt 15m bei 90% Abdriftminderung.

(Informationen aus dem Kreis Karlsruhe vom 27.06.2019)
ltz augustenberg
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