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30.07.2009 | 15:42 | Gentechnik 

Genmanipulierter Mais verunreinigt 170 Hektar Fläche

Darmstadt - Erst in den nächsten Tagen will das Regierungspräsidium die Landwirtschaftsbetriebe informieren, auf deren Nachbaräckern aufgrund von Saatgutverunreinigung genmanipulierter Mais wächst.

Reifer Mais
(c) proplanta
Davon sind rund 170 Hektar in den Landkreisen Emmendingen, Ortenau, Karlsruhe und Rhein-Neckar-Kreis betroffen.
Zwischen natürlichen Maispflanzen gedeiht hier Mais der in Europa verbotenen Sorte NK 603. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bioland, Demeter und der Naturschutzbund (NABU) kritisieren scharf die schlechte Informationspolitik der Behörden.

„Über die Verschleppung der Information sind wir empört“, erklärt der Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutzschutz Deutschland (BUND) Berthold Frieß. „Seit Ende April sind die Verunreinigungen bekannt. Spätestens seit Mitte Mai wissen die Behörden, welche Äcker von der Saatgutverunreinigung betroffen sind.

Trotzdem wurden Landwirte, Imker und Öffentlichkeit bis nach Beginn der Maisblüte im Unklaren gelassen. Verantwortungsbewusste Vorsorge sieht anders aus.“

Bioland-Geschäftsführer Matthias Strobl ergänzt: „Der Mais NK 603 ist bei uns verboten und gehört von Rechts wegen vernichtet. Dass die Landesregierung zulässt, dass die genmanipulierten Pflanzen zur Blüte kommen und später in Biogasanlagen verarbeitet werden, ist schlimm genug. Dass nicht einmal die Nachbarn rechzeitig unterrichtet werden, bevor die Pollen fliegen und Bienen die Maispollen aufnehmen können, ist ein Skandal. Zumal die zehn Landwirte mit verunreinigtem Saatgut gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen schon vor Wochen schriftlich zusichern mussten, ihre Nachbarn informiert zu haben.“

Bioland, BUND, Demeter und NABU fordern das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesregierung erneut auf, die unverzügliche Vernichtung der kontaminierten Maisbestände anzuordnen und die betroffenen Flächen ohne Einschränkung öffentlich bekannt zu geben. „Die Lage der kontaminierten Maisfelder muss in einem großen Umkreis von mehreren Kilometern an die potenziell Betroffenen mitgeteilt werden und nicht nur an die direkten Nachbarn im Umkreis von 300 Metern. Mais-Auskreuzungen können in über mehr als 1.000 Metern Abstand vorkommen“, erläutert der Landesvorsitzende des Naturschutzbund (NABU) Dr. Andre Baumann. „Niemand kann Bienen vorschreiben, kontaminierten Maispollen nach 300 Metern Flug abzuwerfen, bevor sie mehrere Kilometer weiterfliegen. Und niemand kann dem Wind vorschreiben, nicht mehr zu wehen. Das ist unerträglich.“ Er weist darauf hin, dass der gesetzliche Mindestabstand von 300 Metern nur für den Anbau zugelassener Sorten gilt und nur das Ziel hat, dass der Grenzwert zur Deklaration von Lebensmitteln unterschritten wird. (demeter)
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