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26.05.2013 | 19:02 | Pestizidverbot 

Neonikotinoid-Verbot verabschiedet

Brüssel - Die Europäische Kommission hat am Freitag das umstrittene Teilverbot neonikotinoider Pflanzenschutzmittel verabschiedet.

Neonikotinoid-Verbot
(c) proplanta
Damit dürfen die Stoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ab dem 1. Dezember 2013 in zahlreichen Kulturen, darunter Raps, nicht mehr angewandt werden.

Die Stoffe stehen im Verdacht, die europäische Honigbienenpopulation zu gefährden. Die Mitgliedstaaten müssen die bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens zum 30. November zulassen.

Das Verbot soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. „Angesichts der zahlreichen Risiken, die im wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ermittelt wurden, habe ich mich letzten Monat verpflichtet, mein Möglichstes zu tun, um dafür zu sorgen, dass unsere Honigbienen geschützt werden“, erklärte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg in einer Stellungnahme.

Das Teilverbot sei ein weitererMeilenstein auf demWeg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für Bienen, die nicht nur Honig produzierten, sondern auch 80 % der Bestäubung erledigten. (AgE)
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