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13.01.2015 | 14:48 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Verlängerungen von Zulassungen und Änderungen bei Kennzeichnungen

Stuttgart - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.

Pflanzenschutzmittel - Verlängerungen 1-2015
(c) proplanta
Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat Wirkstoff Zulassung verlängert bis:
Durano, Durano TF u.a. Glyphosat 31.01.2016
Lentagran WP Pyridat 30.04.2015
Adexar Epoxyconazol + Fluxapyrad 31.05.2015
Pirimor Granulat Pirimicarb 30.06.2015
SWITCH Fludioxonil + Cyprodinil 31.10.2015


Select 240 EC
(Wirkstoff: Clethodim) hat wieder eine langfristige Zulassung, allerdings nur für die folgenden Anwendungsgebiete, erhalten: Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Winterraps mit 0,5 l/ha als Tankmischung mit 2 l/ha Para Sommer in 200 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen im Herbst und in Futtererbse (in Beständen zur Saatguterzeugung) im Nachauflauf mit 0,5 l/ha als Tankmischung mit 1 l/ha Para Sommer in 200 bis 400 l Wasser/ha. Die geänderten Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind zu beachten (z.B. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen).

Hinweis: Mittel in alten Packungen dürfen noch bis zum 30.06.2015 gehandelt und bis zum 30.06.2016 in allen bisherigen Anwendungsgebieten angewendet werden.

Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln gemäß CLP-Verordnung

Ab dem 1. Juni 2015 gilt das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) auch in Bezug auf Pflanzenschutzmittel. Spätestens ab diesem Datum muss die neue Gefahrenkennzeichnung auf den Verpackungen verwendet werden. Die einzelnen Symbole sind im Foto dargestellt.

Gefahrstoffkennzeichung - ÄnderungenBild vergrößern
Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln gemäß CLP-Verordnung. (c) Dr. F. Merz / RP Stuttgart

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.01.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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