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29.06.2015 | 12:30 | PSM aktuell 

Pflanzenschutzmittel: Zulassungen aufgrund von Notfallsituationen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder befristet für 120 Tage zugelassen.

Pflanzenschutzmittel aktuell
(c) proplanta
Das Mittel kann ab dem 21. Juni 2015 bis zum 18. Oktober 2015 zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Kletten-Labkraut) in Feldsalat mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden.

Hinweis:
Maximal eine Anwendung möglich. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage. Weitere Auflagen: NW606 – 5 Meter, NW605 50 % - 5 Meter, 75 % - *, 90 % - *. NW706. Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Insegar
(Wirkstoff: Fenoxycarb) wurde vom BVL gegen den Pflaumenwickler in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle (Spätsorten) befristet für 120 Tage für den Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis zum 28. Oktober 2015 zugelassen. Das Mittel kann gegen Eier und schlüpfende Larven mit 0,2 kg/ha in maximal 500 l Wasser je ha und je m Kronenhöhe, maximal 0,6 l/ha, gespritzt oder gesprüht werden. Wartezeit: 28 Tage. Zu Gewässern ist mit Geräten der Abdriftminderungsklasse 90 % ein Abstand von 20 Metern einzuhalten (NW607-1).

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.06.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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