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09.03.2010 | 14:16 | Gerätekontrolle 

Rahmenvertrag zur Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte verlängert - Preise bleiben konstant

Mainz - Der seit dem Jahr 2002 bestehende Rahmenvertrag „Kontrolle Pflanzenschutzgeräte“ mit der Raiffeisenzentrale Rhein-Main e. G. (RWZ) würde verlängert.

Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte
(c) proplanta
Die Vereinbarung wurde vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dem Hessischen Bauernverband, dem Bauernverband Saar und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband getroffen.

Die Preise, die seit Verlängerung des Vertrages im Jahr 2008 gelten, bleiben auch für das Jahr 2010 stabil.

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In diesen Preisen beinhaltet ist neben der Bereitstellung des Kontrollstandes am vereinbarten Standort auch der Arbeitslohn der Kontrolle. Darüber hinaus ist die Querverteilungsmessung für bis zu drei weitere Düsensätze und alle eventuell notwendigen Nachprüfungen in der Prüfgebühr enthalten. Reparaturen werden separat abgerechnet.

Voraussetzung für die Teilnahme am Rahmenvertrag ist, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthält, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein und die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß und der Armaturenhebel leichtgängig sein. Des Weiteren muss dem Prüfer zwingend die ausgefüllte Checkliste übergeben werden. (BWV)
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