Die Zulassung ist ausschließlich auf die Saatgutbehandlung gegen Pythium ultimum, Phoma betae und Rhizoctonia solani in Futterrüben begrenzt und wie nachfolgend beschrieben auch für jeweils 120 Tage beschränkt.
Die Zulassung von Vibrance SB wird wie folgt ausgesprochen und ist entsprechend zeitlich begrenzt:I. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 4. November 2022 bis zum 3. März 2023. Die zugelassene Menge wird auf 240 Liter begrenzt, ausreichend für die Aussaat von behandeltem Saatgut auf einer Anbaufläche von 5.450 ha.
II. Zur Aussaat des unter I. produzierten Saatgutes in Deutschland vom 1. März 2023 bis zum 28. Juni 2023 auf insgesamt 5.450 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / AnwendungsbereichDas Ausbringen von Vibrance SB darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat im BBCH-Stadium der Kultur „00“ aufgebracht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDie Aufwandmenge wurde festgelegt auf 33,3 ml pro Einheit Saatgut. Der maximale Mittelaufwand beträgt 43,3 ml Produkt/ha (entsprechend maximal 1,3 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.11.2022)