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12.02.2024 | 09:52 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Winterraps & Getreide: Was steht an?

Karlsruhe - Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen blickt heute auf den regionalen Winterraps, die Getreidebestände und die Anforderungen des baden-württembergischen NID.

Getreidebestände kontrollieren
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Ackerbegleitflora in Wintergetreide (c) T. Reitz / LTZ Augustenberg
Winterraps: Denken Sie an das Aufstellen der Gelbschalen im Raps auch wenn aufgrund der windigen Bedingungen noch nicht mit einem Hauptzuflug zu rechnen ist. Mehrere Schalen – je nach Lage des Schlages – sind sinnvoll. Ich freue mich, wenn Sie mir ihre Fangzahlen mitteilen, damit ich einen Überblick über die Situation im Landkreis bekommen. Da das Schädigungspotential und die Bekämpfungsrichtwerte der beiden Rüsslerarten unterschiedlich ist, ist die Unterscheidung wichtig.

Achtung: In den Schutzgebieten (Landschaftsschutz-, FFH- u. Vogelschutzgebiet) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IPS+ vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden.

Kontrolle Getreidebestände: Dort, wo letzten Herbst witterungsbedingt noch Herbizidbehandlungen gefahren werden konnten, sind die Wirkungsgrade überwiegend gut, teilweise sind auch v.a. bei suboptimaler Saatgutablage Aufhellungen und Pflanzenverluste sichtbar. Insbesondere auf Problemschlägen muss die Wirkung kontrolliert werden. In unbehandelten Beständen ist das Ungras je nach Saatzeitpunkt relativ weit entwickelt, so dass auch hier möglichst frühe Behandlungen erfolgen sollten.

Praxistipps: Behalten Sie daher die Witterung im Auge und nutzen Sie die Zeitfenster. Sprechen Sie uns gerne an, bei Bedarf schauen wir auch gerne gemeinsam mit Ihnen in ihre Bestände.

NID: Die hohen Winterniederschläge werden wahrscheinlich zu geringen Nmin-Werten führen. In Wasserschutz-Problemgebieten sind eigene Nmin-Proben nach N-reichen Ernteresten verpflichtend und auch in den Nitratgebieten muss für jede Kultur eine Probe vorliegen, in allen anderen Gebieten sind eigene Werte aber auch sinnvoll.

Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus Agroa in Buchen abgeholt werden.

Für die Wirtschaftsdünger-Untersuchung gilt folgendes:

  • In Problemgebieten muss bei Betrieben mit mehr als 10 GV mindestens alle 3 Jahre eine Gülleanalyse zumindest auf den Gesamt- und Ammoniumstickstoffgehalt vorliegen, am besten jetzt, bevor die Hauptdüngung beginnt.
  • In eutrophierten und in roten Gebieten (Nitratgebiete) muss jährlich für jeden Wirtschaftsdünger mit mehr als 500 kg N-Anfall (also auch Festmist) eine Untersuchung auf N-Gesamt, Ammonium und Phosphat eine Analyse durchgeführt werden.

(Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 09.02.2024)
LTZ Augustenberg
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