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23.06.2019 | 04:36 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung von Chlorthalonil widerrufen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil zum 31. Oktober 2019.

Pflanzenschutzmittel-Zulassungswiderruf
Pflanzenschutzmittel - Zum 31. Oktober 2019: Widerruf der Zulassung von Chlorthalonil. (c) proplanta
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

- AMISTAR Opti
- ZAKEO OPTI
- InnoProtect AMISTAR Opti

Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Hinweis: Der Widerruf gilt im konkreten Einzelfall mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.06.2019)
ltz augustenberg
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