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24.12.2018 | 08:07 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Thiram widerrufen

Karlsruhe - Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Thiram als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung widerrufen
Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram. (c) proplanta
In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 28. Oktober 2018 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiram widerrufen. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

- FLOWSAN FS (Zulassungsnummer 005482-00)
- Thiram SC 700 (006274-00)
- Aatiram 65 (041616-00)
- TMTD 98% Satec (043798-00)

Die Mittel FLOWSAN FS (005482-00) und Thiram SC 700 (006274-00) werden von Amts wegen widerrufen. Hier gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen!

Für die Mittel Aatiram 65 (041616-00) und TMTD 98% Satec (043798-00) erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Nach Ende dieser Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Achtung: Sonderregelung für Saatgut



Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Dies schreiben Artikel 3 und Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 vor. Für solches Saatgut gelten deshalb keine gesonderten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in Deutschland.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.12.2018)
LTZ Augustenberg
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