Nach Angaben des Verbandes stehen viele Berufsimker nach einer der schlechtesten Honigernten der vergangenen Jahre vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die Betroffenen sollten daher mit einer Grundsicherung und
Subventionen unterstützt werden, erklärte der DBIB in der vergangenen Woche.
Die professionellen Imker erhielten als einziger Betriebszweig der Landwirtschaft keine
Ausgleichszahlungen zur Grundsicherung ihrer Betriebe. Landwirte würden hingegen für ihre zusätzlich erbrachten Öko- und Gemeinwohlleistungen durch Förderzahlungen kompensiert. DBIB-Präsidentin Annette Seehaus-Arnold verwies auf die Bedeutung der Bestäubung.
Die Honigbiene sei das drittwichtigste Nutztier und viele
Nahrungsmittel auf die
Bestäubung durch
Bienen angewiesen. „Die Bestäubungsdienstleistung, die die Berufsimker mit ihren Bienen für die Allgemeinheit erbringen, muss gerecht entlohnt werden. Wir fordern daher eine Grundförderung als ökologische Ausgleichszahlung“, so Seehaus-Arnold.
Der DBIB will auch die Förderung der natürlichen
Biodiversität durch die Bestäubungsleistung der Honigbienen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen entlohnt sehen. Zudem fordert der Verband, die Berufsimker mit anderen Zweigen der Landwirtschaft hinsichtlich der Entschädigungen bei Ertragseinbußen und der Nachwuchsförderung bei
Übernahme oder dem Neuaufbau einer Berufsimkerei gleichzustellen.
Auch bei der Umsetzung der neuen Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) sehen die Berufsimker noch Verbesserungsmöglichkeiten. Sie sprechen sich dafür aus, von Landwirten für Berufsimker zur Verfügung gestellte Flächen als nichtproduktive Flächen förderfähig mit anzurechnen.