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24.07.2023 | 11:48 | Thünen-Analyse 

Gut ein Drittel der Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung

Braunschweig - Im Jahr 2020 hielten in Deutschland rund 17.300 Betriebe ihre Kühe in Anbindehaltung; das waren 35 % aller Milchviehhalter. Die Anzahl der Milchkühe in diesen Betrieben lag bei mehr als 400.000 Tieren und entsprach einem Anteil von 11 % am gesamten Milchkuhbestand.

Anbindestall
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Im Jahr 2020 praktizierten in Deutschland rund 17.300 Betriebe Anbindehaltung. (c) proplanta
Das geht aus einer Analyse der Landwirtschaftszählung 2020 hervor, die von den Wissenschaftlern Hauke Tergast, Sebastian Neuenfeldt und Angela Bergschmidt vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft vorgenommen wurde.

Nach Angaben der Wissenschaftler werden aber nicht nur Milchkühe in Anbindehaltungen gehalten. Hinzu kommen insgesamt 626.000 Jungrinder, männliche Rinder, Färsen sowie andere Kühe, die in der Statistik zu „sonstigen Rindern“ zusammengefasst sind und die sich auf 21.700 Betriebe verteilen. Erwartungsgemäß ist die Anbindehaltung vorwiegend in Süddeutschland und hier vor allem in Bayern verbreitet.

Dort befinden sich 52 % der Betriebe mit Anbindehaltung und 67 % der Betriebe, auf denen ganzjährig Anbindehaltung zu finden ist. In Bayern halten 37 % aller rinderhaltenden Betriebe ihre Tiere in Anbindehaltung. In Baden-Württemberg liegt dieser Anteil bei 34 %, in Hessen bei 24 %. In den anderen Bundesländern sind es deutlich weniger.

Kombinationshaltung für kleine Bio-Betriebe möglich

Laut der Analyse wirtschaftet die Mehrzahl der Betriebe mit Anbindehaltung konventionell. Von einem Verbot der Anbindehaltung wären allerdings auch ökologisch wirtschaftende Betriebe betroffen, obgleich die klassische Anbindehaltung für diese schon seit etlichen Jahren verboten ist.

Als Ausnahme ist allerdings weiterhin eine Kombinationshaltung für kleine Betriebe zulässig, die nur unzureichende Weidemöglichkeiten haben. Hier erhalten die Kühe mehrmals die Woche Auslauf am Stall, während trockenstehende Kühe auf die Weide müssen. Für Bio-Mastrinder ist jegliche Anbindung gemäß dem Bio-Recht gänzlich verboten. Der Erhebung zufolge betrifft die ganzjährige Kombinationshaltung rund 2 % der Ökobetriebe; auf 7 % der Höfe wird diese Form der Haltung teilweise angewendet.

Hemmnis für Hofnachfolge

Nach den Erkenntnissen der Braunschweiger Agrarökonomen werden anbindehaltende Betriebe deutlich seltener im Rahmen der Hofnachfolge weitergeführt als Betriebe mit Laufställen. Dies führt laut ihren Angaben dazu, dass der Anteil der anbindehaltenden Betriebe in Zukunft in einem stärkeren Umfang abnehmen wird, als dies für die rinderhaltenden Betriebe insgesamt der Fall sein dürfte.

Ausgehend von der Entwicklung der Betriebszahlen der Jahre 2010 und 2020 und unter der Annahme, dass sich der historisch beobachtete Strukturwandel mit unveränderter Geschwindigkeit fortsetzt, würde die Anzahl der Betriebe mit ganzjährigen und teilweisen Anbindehaltungen im Jahr 2032 bei rund 9.300 Betrieben liegen.
AgE
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