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09.03.2023 | 09:38 | Tierschutz-Prozess 
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Gutachterin stellt Tierschutzverstöße in Schweinemaststall fest

Papenburg - In einem Prozess um Tierschutzverstöße in einem großen Schweinemaststall im Emsland hat eine Gutachterin bei mehreren Tieren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt.

Schweinemast
Gebrochene Füße, eitrige Entzündungen, gelähmte Gliedmaßen - die Zustände, die Tierschützer in einem Schweinestall im Emsland heimlich filmten, sprechen gegen die Halter. Aber sind die Bilder auch authentisch? (c) proplanta
Bei den von einer Tierschutzorganisation heimlich auf Video aufgenommenen Tieren seien Verletzungen und Krankheiten zu sehen gewesen, sagte sie am Mittwoch im Amtsgericht Papenburg.

«Das hätte den Mitarbeitern auffallen müssen», sagte die Expertin, die als Veterinärin beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg arbeitet. Angeklagt sind die beiden Geschäftsführer der Mastanlage für rund 15.000 Tiere.

In ihrem Gutachten ging die Expertin auf den Zustand von sieben Tieren ein. Es stehe für sie fest, dass die Tiere über längere Zeit gelitten und Schmerzen gehabt hätten. Die Mitarbeiter der Mastanlage hätten die kranken Tiere von ihren Artgenossen trennen und in spezielle Krankenbuchten bringen müssen. 

Auf den Aufnahmen erkannte die Gutachterin nicht nur eitrige Wunden, sondern schloss aus den Bewegungen der Tiere auch auf gebrochene Gliedmaßen oder Lähmungserscheinungen. Ihrer Ansicht nach waren die Leiden der Tiere zum Teil mehrere Tage nicht von den Verantwortlichen bemerkt worden. Aufnahmen von einem notgetöteten Schwein ließen den Schluss zu, dass die Tötung nicht tierschutzkonform erfolgte.

Sie übte auch Kritik an der Personalausstattung des Mastbetriebs. Für die 15.000 Mastplätze sind drei Arbeitskräfte zuständig. Nach branchenüblichen Kriterien müssten es sechs Arbeitskräfte sein, sagte sie. Um bei Kontrollen den Zustand der Tiere erkennen zu können, müssten sie auch in die einzelnen Buchten in den Ställen hineingehen und notfalls auch einzelne Tiere aufheben. 

Einer der Anwälte widersprach. Das stehe nicht in der Nutztierhaltungsverordnung, sagte er. Eine genaue Kontrolle des Zustands der Tiere ergebe sich aus der Verantwortlichkeit des Tierhalters, entgegnete daraufhin der Staatsanwalt.

Die Anwälte hatten zuvor Zweifel an der Authentizität der Filmaufnahmen geübt. Da nicht bekannt sei, wer die Filmaufnahmen gemacht habe, könne auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wo und wann sie entstanden. Sie hätten auch in anderen Ställen oder zu einer anderen Zeit gemacht werden können. Die Aufnahmen könnten auch digital manipuliert worden sein. Um als Beweismittel zugelassen zu werden, müsste die Echtheit erst von einem Sachverständigen bestätigt werden.

Die Richterin sagte, aus ihrer Sicht gebe es keinen Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Unter anderem sprächen bestimmte Merkmale der in dem Video gezeigten Anlagen dafür, dass es die Stallanlagen der beiden Angeklagten sei. Sie sehe nicht die Notwendigkeit eines Sachverständigen in dieser Frage. Sie setzte einen weiteren Termin für den 21. März an. Dann sollen die Plädoyers gehalten und die Urteile verkündet werden. 

Die von den Tierschützern heimlich angefertigte Aufnahme war Basis für Strafbefehle gegen die beiden Angeklagten. Sie sollen im Juli 2020 entstanden sein und kranke sowie vernachlässigte Tiere zeigen.

Beide Landwirte wehren sich in dem Prozess gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Laut Anklage war es in der Mastanlage zu Fällen von kranken und nicht behandelten Tieren gekommen.
dpa/lni
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Kommentare 
maximilian schrieb am 09.03.2023 17:05 Uhrzustimmen(12) widersprechen(5)
Hoffentlich wird der gesetzliche Rahmen des § 17 Nr. 2 TierSchG ausgeschöpft.
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