Backhaus sei froh, dass das Aufstallgebot aufgehoben werden könne und hoffe, dass das Land frei von der Geflügelpest bleibe. (c) proplanta
Selbst in Risikogebieten - zum Beispiel an Rastplätzen von Wasservögeln - wird die Stallpflicht zum 28. Februar aufgehoben, wie das Ministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte. «Wir haben keine aktuellen Nachweise von H5N8 mehr finden können», sagte Minister Till
Backhaus (
SPD) am Mittwoch in Schwerin. Er sei froh, dass das Aufstallgebot aufgehoben werden könne und hoffe, dass das Land frei von der Geflügelpest bleibe. Er appellierte an Geflügelhalter, die Hygienevorschriften weiter einzuhalten. Mecklenburg-Vorpommern meldete im November den bundesweit ersten registrierten H5N8-Fall. Es verzeichnete auch im Verlauf der Epidemie besonders viele an dem Virus erkrankte Tiere. (dpa)