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20.11.2023 | 11:33 | Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 

Neue Mindestanforderungen an Putenhaltung bis Ende 2024

Berlin - Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen zu erlassen. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mitgeteilt hat, wird ein Referentenentwurf für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gegenwärtig erarbeitet.

Putenhaltung
Für die Putenhaltung soll es in Zukunft rechtliche Vorgaben geben. (c) proplanta
Die Neuregelungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden. In ihrer Antwort verweist die Regierung auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen. Es gehe darum, die Verordnung um Anforderungen an das Halten solcher Tierarten zu ergänzen, für die bisher sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene spezifische tierschutzrechtliche Vorgaben fehlten.

Dies treffe auf die Haltung von Mastputen zu. Die Grundlage für den Referentenentwurf bilden nach Ministeriumsangaben die Ende vergangenen Jahres vorgelegten und in der Branche scharf kritisierten Eckpunkte für Mindestanforderungen an die Putenhaltung. Die Eckpunkte seien noch vor dem eigentlichen Rechtssetzungsverfahren an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt worden. Dabei seien unter anderem die wesentlichen Branchen-, Tierschutz- und Berufsverbände sowie die für den Tierschutz zuständigen Behörden der Länder beteiligt worden.

EU-Kommission will Vorschläge vorlegen

Nicht beeindrucken lässt sich die Bundesregierung offensichtlich von den Brüsseler Aktivitäten in Sachen Putenhaltung. Im Rahmen der gegenüber der EU-Kommission vorgebrachten Forderungen nach Verbesserungen im bestehenden EU-Tierschutzrecht habe man auch das Anliegen harmonisierter Regelungen für die Haltung von Mastputen thematisiert. Die Europäische Kommission habe im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie angekündigt, Vorschläge zur Revision des europäischen Tierschutzrechtes vorzulegen.

Der Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP) hatte unlängst darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission inzwischen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt habe, eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Putenhaltung erarbeiten. Nach VDP-Einschätzung ist das der erste Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene. Für den Verband gibt es damit keine Veranlassung mehr, einer möglichen europäischen Regelung kurzfristig mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen.
AgE
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