So wurde eine zusätzliche Pufferzone eingerichtet, wie die Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau am Donnerstag mitteilte. Sie umfasst zahlreiche Gemarkungen in Prenzlau, den Gemeinden Nordwestuckermark, Uckerland und Boitzenburger Land, im Amt Gramzow, Brüssow und Gerswalde sowie in Angermünde. Zuvor war bereits ein
Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen
Betrieb festgelegt worden.
In der neuen Pufferzone gelten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine Reihe von Regeln. So müssen
Schweinehalter dem Landkreis die Zahl ihrer Schweine und die Zahl toter oder erkrankter Tiere melden. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird. Schweine dürfen in der Pufferzone nicht von einem Betrieb in einen anderen gebracht werden.
Die Afrikanische
Schweinepest ist eine für Wild- und Hausschweine tödliche Seuche. Sie wurde im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße erstmals in Deutschland bei einem
Wildschwein nachgewiesen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die Schweinepest nicht ansteckend oder gefährlich.