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In zwei getrennten Verfahren müssen sich zwei 63 und 60 Jahre alte Landwirte aus dem Kreis Segeberg wegen Missständen und Tierquälerei verantworten. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hatte die Staatsanwaltschaft Kiel auf beiden Höfen jeweils mehr als 100 Rinder beschlagnahmt.
Das Verfahren gegen den 60-Jährigen wurde am Mittwoch ausgesetzt, weil erst die Verteidigerfrage geklärt werden soll. Das erste Verfahren gegen den 63-Jährigen war bereits am Dienstag geplatzt, um zwei zusätzlichen Verteidigern ausreichend Zeit zur Akteneinsicht zu gewähren. Das Gericht werde für beide Prozesse neue Termine anberaumen, sagte ein Sprecher. Der 63-Jährige hatte am Rande des Verfahrens eingeräumt, bereits zu einem Tierhaltungsverbot und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden zu sein.
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt die Staatsanwaltschaft in Itzehoe seit Monaten gegen eine Kieler Juristin wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung in mindestens zehn Fällen. «Eine Vielzahl weiterer Verfahren wird noch geprüft», sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rackow der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwältin soll unter anderem 2013 Beschlagnahmen und Notveräußerungen betrieben haben, ohne die Eigentümer - wie vorgeschrieben - zu unterrichten. Aus Protest hatte sich ein «Arbeitskreis gerechter Tierschutz» gegründet, dessen Vertreter 2014 im Justizministerium eingeladen waren. (dpa/lno)