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19.02.2021 | 02:51 | Geflügelpest 

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Rostock

Güstrow - Sämtliches Geflügel im Landkreis Rostock muss sofort in den Stall.

Geflügelpest Stallpflicht
Geflügel im Landkreis Rostock muss in die Ställe. (c) proplanta
Grund für diese Anordnung sei die gegenwärtig hohe Zahl der nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest im Kreis Rostock und den angrenzenden Landkreisen, teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Eine Ausnahme gelte für Tauben. Gewerbliche und private Halter müssen die Vögel in geschlossenen Ställen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen halten.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gilt in Mecklenburg-Vorpommern auch im Kreis Vorpommern-Rügen eine allgemeine Aufstallungspflicht, in den anderen Kreisen ist die Aufstallung auf Bereiche um Ausbruchsorte beschränkt.
dpa/mv
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