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20.03.2019 | 14:48 | Tiertransport 

Tierarzt darf Gesundheitszeugnis nicht verweigern

Neustadt/Weinstraße - Ein Amtstierarzt des Landkreises Kusel hat sich rechtswidrig geweigert, eine Genehmigung für den Transport eines trächtigen Zuchtrindes nach Niedersachsen zu erteilen.

Amtstierarzt
(c) proplanta
Es sollte von dort aus mit einem Langzeittransport nach Algerien gebracht werden. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße gab der Besitzerin des Rindes Recht, heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung. Sie hatte gegen die Entscheidung des Tierarztes geklagt.

Der Amtsarzt hatte ein Gesundheitszeugnis verweigert, das für Tiertransporte notwendig ist. Begründet hatte der Tierarzt seine Weigerung damit, dass er sowohl beim Langzeittransport nach Algerien als auch beim Schlachten tierschutzwidrige oder tierquälerische Praktiken erwartet. Das Rind sollte zunächst zu einer Sammelstelle in Niedersachsen und nach 30-tägiger Quarantänephase von dort aus nach Algerien transportiert werden. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass das Gesundheitszeugnis nur für den Transport nach Niedersachsen gelte. Ob der Transport nach Algerien genehmigungsfähig ist, müssten die Tierärzte vor Ort entscheiden.

Vergangene Woche hatte das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass Transporte von lebenden Tieren in Staaten außerhalb der Europäischen Union weiterhin erlaubt sind. Die Länder Hessen und Schleswig-Holstein hatten den Transport von lebenden Nutztieren in Nicht-EU-Staaten bereits mit zeitlicher Befristung untersagt.
dpa/lrs
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