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22.11.2014 | 17:11 | Tierpflege 

Verletzte Schwäne richtig pflegen

Trier/Koblenz - Wer einen kranken Schwan findet, darf ihn nicht einfach gesund pflegen, sondern muss ihn zu Fachleuten bringen.

Schwanenstation
(c) proplanta
Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor (Az. 8 A 10469/14.OVG). Damit scheiterte die Klage eines Mannes, dem der Kreis Trier-Saarburg das Aufnehmen von Schwänen verboten hatte. Bei ihrer Entscheidung stützten sich die Richter auf das Landesjagdgesetz. Demnach darf verletztes Wild nur von Tierärzten, Jägern oder in zugelassenen Auffangstationen gepflegt werden. Der Kläger betrieb in Trier zwar eine sogenannte Schwanenstation, diese habe aber nicht die verlangten Anforderungen erfüllt, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa/lrs)
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