Wie das Landratsamt in Plauen mitteilte, können ab sofort wieder Geflügelprodukte aus den vier Sperrbereichen in Umlauf gebracht werden. Die Bekämpfung der milden Form der Geflügelpest sei in allen Beständen erfolgreich verlaufen, so dass die Ausbreitung des Virus verhindert werden konnte. Bei den Kontrollen stellten die Behörden jedoch fest, dass mehrere Halter von Geflügel gegen die Melde- und Anzeigepflicht ihrer Tierbestände verstoßen hatten.
Ende Juni war in zumeist kleinen Betrieben in Proben eine milde Form der
Vogelgrippe nachgewiesen worden. Betroffen waren vor allem Puten. Die Bestände mit insgesamt rund 2.000 Tiere wurden getötet.
Diese milde Form der Geflügelpest ist den Angaben zufolge nicht vergleichbar mit dem gefährlichen H5N1-Virus. Sie sei dennoch ansteckend. Eine Mutation der Viren in einen gefährlicheren Typ könne nicht ausgeschlossen werden. (dpa/sn)