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01.02.2017 | 06:15 | Wolfsichtung 

Drittes Wolfsrudel in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin - In der Kalißer Heide hat sich an der Grenze zu Brandenburg ein weiteres Wolfsrudel etabliert. Das belegen aktuelle Bilder einer Wildkamera, auf denen 5 Wölfe abgelichtet wurden.

Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern
(c) proplanta
Nach den seit 2014 bestehenden Wolfsrudeln in der Lübtheener Heide und in der Ueckermünder Heide ist dies das dritte Rudel, das schwerpunktmäßig in Mecklenburg-Vorpommern lebt. Als Rudel werden Wolfsfamilien mit den Elterntieren und deren Nachwuchs bezeichnet.

Auch im Bereich der Brohmer Berge (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gibt es Nachweise von einem Wolfspaar, das dort gegenwärtig offenbar ein neues Territorium etabliert. In der Nossentiner Heide sprechen wiederholte Belege durch Wildkameras über einen längeren Zeitraum für das Vorkommen eines territorialen Einzeltieres.

„Die Wolfspopulation nimmt weiter zu. Das aktuelle Fotofallen-Bild ist ein weiterer handfester Beweis für diese Annahme. Wir haben Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig zum Wolfsgebiet erklärt. Tierhalter aus allen Landesteilen können dadurch im Falle eines Wolfsübergriffs mit finanzieller Unterstützung des Landes rechnen. Auch Präventionsmaßnahmen werden durch mein Haus unterstützt. Fördermöglichkeiten sind wichtig, können aber nur Teil einer Gesamtstrategie sein. Auf lange Sicht kommen wir nicht umhin, Antworten zu liefern auf die Frage, wie viel Wolf verträgt das Land. Mecklenburg-Vorpommern hat das Thema bereits im Dezember auf die Umweltministerkonferenz in Berlin mit dem Ziel gehoben, dass wir uns länderübergreifend noch intensiver zum Umgang mit dem Wolf austauschen und im Wolfsmanagement deutschlandweit einheitlich agieren“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Auch nahm er den Rudelnachweis zum Anlass, erneut an die Tierhalter zu appellieren, die Schutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gatterwild entsprechend den Anforderungen aus dem Wolfsmanagementplan anzuwenden. Das Land unterstützt die Aufwendungen der Tierhalter für über einen Grundschutz hinausgehende Präventionsmaßnahmen mit bis zu 75 %.

Bei entsprechendem Herdengrundschutz werden Schäden der Tierhalter, die durch Wölfe verursacht wurden, gemäß der 2013 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Wolf (FöRiWolf M-V) zu 100 % ausgeglichen.

Wolfsichtungen:



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