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02.07.2015 | 15:32 | Rebhühner in Rheinland-Pfalz 
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Gericht erklärt Ausnahmen des Rebhuhn-Abschussverbots für zulässig

Koblenz - Langjährige pauschale Abschussverbote des Landes Rheinland-Pfalz für Rebhühner in einzelnen Landkreisen müssen auch Ausnahmen zulassen.

Jagd auf Rebhühner
(c) proplanta
Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az.: 1 K 1092/14.KO).

Ein Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Kreis Mayen-Koblenz hatte gegen eine Allgemeinverfügung des Landes geklagt. Diese verbietet in dem Landkreis den Abschuss für Rebhühner von 2014 bis 2020, weil ihr Bestand bedroht sei. Der Kläger kritisierte, das Verbot sei zu pauschal. In seinem einzelnen Jagdbezirk gebe es genug Rebhühner. Daher hätte etwa ein Höchstabschussplan ausgereicht.

Die Klage hatte Erfolg. Auch das Verwaltungsgericht bemängelte die fehlende Möglichkeit bei dem generellen langjährigen Verbot der Rebhuhnjagd im Kreis Mayen-Koblenz, Möglichkeiten der Befreiung im Einzelfall zu gewähren. Das belaste den Kläger unzumutbar. Der Schutz bedrohter Wildarten stehe nicht über, sondern neben den weiteren Zielen des Landesjagdgesetzes, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und die Jagd als Nutzungsform und Kulturgut zu sichern. Gegen das Urteil können beide Seiten die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen. (dpa/lrs)
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Kommentare 
gartendj schrieb am 17.11.2020 07:38 Uhrzustimmen(1) widersprechen(1)
Gut, dass Gerichte solchen Unsinn korrigieren.
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