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18.03.2024 | 12:37 | Wolfsrisse 

Tod mehrerer Schafe - Wie stehen die Chancen auf Wolfsabschuss?

Pöglitz - Nach dem Tod mehrerer Schafe Anfang des Jahres auf einer Koppel in Pöglitz (Vorpommern-Rügen) stehen die Chancen für den vom Schäfer geforderten Abschuss eines Wolfes schlecht.

Wolfsabschuss
Nach dem Tod mehrerer Schafe in Vorpommern-Rügen hatte der zuständige Schäfer einen schnellen Wolfsabschuss gefordert. Neueste Regeln sollen das einfacher machen. Aber sie sind noch nicht umgesetzt. (c) proplanta
Eine untersuchte Probe habe qualitativ nicht für die Identifizierung eines einzelnen Wolfes ausgereicht, erklärte ein Sprecher des Schweriner Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage. Eine solche Individualisierung ist noch Voraussetzung für einen Abschuss. Künftig soll das anders sein.

«Wir haben noch eine letzte Probe, welche wir beauftragen, auch wenn die Erfolgschancen generell geringer sind, da wir die aussichtsreichsten immer zuerst beauftragen», sagte der Sprecher. Dass ein Wolf für den Angriff verantwortlich war, hatte eine genetische Untersuchung bereits bestätigt.

Im Januar hatte der Schäfer Ingo Stoll nach früherer eigener Aussage tote und verletzte Tiere auf seiner Koppel gefunden. Drei seien bereits tot gewesen, vier weitere habe ein Tierarzt wegen der Verletzungen einschläfern müssen. Er hatte einen schnellen Abschuss eines Wolfes gefordert. Die zuletzt getöteten Schafe waren seiner Aussage nach vorschriftsmäßig mit einem Elektrozaun geschützt gewesen. Wölfe kämen im Zweifel aber über die Zäune hinüber oder möglicherweise darunter hindurch.

Stoll hat wiederholt mit aufsehenerregenden Aktionen auf seine Anliegen aufmerksam gemacht, etwa als er kürzlich bei Stralsund etwa 400 Tiere über eine Bundesstraße führte. 2021 hatte er aus Protest gegen die aus seiner Sicht mangelnde Unterstützung gegen den Wolf tote Schafe in die Stralsunder Innenstadt gebracht. Sie seien auch dem Wolf zum Opfer gefallen. Das sei ebenfalls genetisch nachgewiesen worden.

Vergangene Woche ist der Wolf in Mecklenburg-Vorpommern in das Jagdrecht aufgenommen worden. Am Schutzstatus des Raubtiers ändert sich allerdings nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums nichts. Das Schießen eines Wolfes muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden.

Eine sogenannte Arbeitsgemeinschaft Wolf der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatte sich aber ebenfalls vergangene Woche auf gemeinsame Regeln für schnellere Abschüsse verständigt.

Geeinigt hat man sich demnach auf die Definition, was als Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen gilt. Es müssten dort mehr Angriffe auf eingezäunte Weidetiere vorgekommen sein als in anderen Gebieten, die vom Wolf besiedelt seien. Für Wolfsabschüsse in dem betroffenen Gebiet soll eine Frist von 21 Tagen nach der behördlichen Feststellung eines Problems gelten. Es muss nicht mehr per Gen-Probe geklärt werden, welcher Wolf für die Attacken verantwortlich gewesen ist. Aber: «Die Regelung ist noch nicht wirksam», erklärte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Sie müsse noch umgesetzt werden.
dpa/mv
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