«Sie sind entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren», berichtete der Landesbeauftragte für
Datenschutz (LfDI) in Mainz am Freitag. Außerdem dürfen sie nur abseits von Waldwegen aufgehängt werden. Dies ist Teil einer aktuellen Einigung zwischen dem LfDI und dem Landesjagdverband.
Die Jäger nutzen die Kameras für eine effizientere Jagd und Hege. Die Apparate reagieren auf Bewegungsmelder, so dass sie auch Menschen erfassen. Dies widerspricht dem Bundesdatenschutzgesetz. Der LfDI hatte zuvor nach Beschwerden von Bürgern mehrere Verfahren gegen die entsprechenden Jäger geführt.