Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
17.05.2023 | 11:30 | Sterbehilfe-Debatte 

Patientenschützer sieht hohe Hürden für Sterbehilfe-Neuregelung

Karlsruhe - Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsernährung dürfte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz Auswirkungen auf die Sterbehilfe-Debatte haben.

Sterbehilfe-Neuregelung 2023
(c) liveostockimages - fotolia.com
Das Karlsruher Gericht veröffentlichte am Dienstag einen Beschluss, wonach es den Eilantrag eines Untersuchungshäftlings gegen die zwangsweise Ernährung ablehnte. Der Sterbewunsch des Betroffenen werde «ärztlicherseits offenbar unterschiedlich beurteilt, ohne dass schon eine fundierte psychiatrische Begutachtung vorliegt, die alle auf der Hand liegenden Besonderheiten des vorliegenden Falles erfasst und nachvollziehbar bewertet», heißt es darin. (Az. 2 BvQ 51/23)

Aus Sicht von Stiftungsvorstand Eugen Brysch hat das Gericht damit in die Sterbehilfe-Debatte eingegriffen. «Der zentrale Punkt in der politischen Debatte ist die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen», erklärte er. «Mit dem Beschluss haben die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt.» Sie setzten bei der Umsetzung des Sterbewunsches eine fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung voraus. «Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, ob der Suizidwillige selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu seinem Entschluss gekommen ist.»

In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. «Ob die drei Gesetzentwürfe die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen können, ist mehr als fraglich», erklärte Patientenschützer Brysch. Der Bundestag sei aufgefordert, sich allein darauf zu konzentrieren, den Suizidhelfer zur Einhaltung dieser strengen Maßstäbe zu verpflichten.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat «geschäftsmäßig» nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt».
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Reform des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig?

  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?