Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sollen verhindert werden. (c) proplanta
Die Regierung sollte Vermarktung und Angebot von Frischfleisch und Fleischprodukten in Bezug auf Preise und Mengen untersuchen, heißt es in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht des «Kompetenzkreises Tierwohl» des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Zu begutachten sei insbesondere, ob es Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht gebe. Die Regierung sollte außerdem die Möglichkeit prüfen, Importe von Lebensmitteln zurückzuweisen, die unter Verstoß gegen Tierschutzbestimmungen erzeugt wurden.
Der beratende «Kompetenzkreis» war im Herbst von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) eingesetzt worden. Dem Gremium unter Leitung des früheren niedersächsischen Landwirtschaftsministers Gert Lindemann (CDU) gehören Vertreter der Agrarbranche, von Kirchen und Wissenschaft sowie Verbraucher- und Tierschützer an. Schmidt hat eine Initiative gestartet, um zunächst auf freiwilliger Basis mehr Tierschutz durchzusetzen. Konkret soll es zum Beispiel für die Serien-Herstellung von Stalleinrichtungen ein Zulassungsverfahren geben, das Tierschutzkriterien umfasst. Der Beraterkreis empfiehlt jetzt zudem einen gemeinsamen Tierschutzplan von Bund und Ländern. (dpa)