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20.04.2011 | 22:08 | Nutzungscodes sollen auch für Blühstreifen gelten 

Bundesrat macht Weg frei für Bejagungsschneisen

Bonn - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. April 2011 den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan, um die Anlage von Bejagungsschneisen zu ermöglichen.

Wildschwein
Nun kann das Bundeslandwirtschaftsministerium die geänderte InVeKoS-Verordnung erlassen. Die Einführung neuer Nutzungscodes für die Anlage von Bejagungsschneisen durch die Länder wird damit möglich.

Der Bundesrat hat auch entschieden, dass die neuen Nutzungscodes nicht nur für Bejagungsschneisen gelten sollen, sondern auch für Blühstreifen. Der Bundesrat begründet dies damit dass "auch Initiativen der Landwirte zur Verbesserung der Biodiversität durch Blühstreifen und die damit einhergehenden positiven Wirkungen für das Landschaftsbild nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden".

Der DJV begrüßt diese Entscheidung und fordert die Länder auf, nun ihrerseits die Nutzungscodes einzuführen. Bisher haben dies die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein getan. (djv)
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