fischera schrieb am 15.08.2014 12:01 Uhr | (103) (108) |
„Also zum einen sind Pump-Guns nicht verboten. Sondern es sind Vorderschaftrepetierflinten mit alleinigem Pistolengriff verboten. Und den Hinweis, bezüglich des Schwarzpulvers ist völliger Schwachsinn. Wenn der Mann eine Erlaubniss nach SprengG 27 (Pulverschein) hatte, kann er das Schwarzpulver sehr wohl in einem Wohngebiet lagern. So zu tun als ob das generell Gefährlich ist und ein Wohngebiet damit quasi der Apokalypse ausgesetzt ist zeigt nur das die Dame über mangelnder Kompetenz in ihrem Fachgebiet verfügt „
Haben Sie keine Axt ? Oder lassen Sie einen Biber das Kaminholz nagen ? usw.
Bei solchen, Aktionen,
da sollte mal GENAUER hingeschaut werden. Die verehrten Kritiker bitte ich einmal in Ihrer Wohngegend etwas genauer hinzuschauen. Aber anfangen bitte, mit dem eigenem Keller. Notfalls fragen Sie einmal bei der Feuerwehr nach, was die überhaupt nicht gern mögen, wenn sie ausrücken müssen.
„Emmerich (RP). Die Firma "Laser Fireworks Europe" hat am Rand von Elten ein großes Lager für Feuerwerkskörper eröffnet. Erste Lieferungen gab es schon. Bis Dezember soll die Halle mit über einer Million Kilogramm Feuerwerk gefüllt sein.
In direkter Nähe zu Wohnhäusern, Büro- und Geschäftsgebäuden und einer Tankstelle hat die Firma "Laser Firewoks Europe" an der Groenlandstraße 2 eine große Lagerhalle angemietet. Sie will dort über eine Million Kilogramm Feuerwerkskörper lagern –brutto, also mitsamt Hülsen und Verpackungen. Die "Nettoexplosivmasse", also die Menge an zum Beispiel Schwarzpulver in den Körpern, betrüge 200 Tonnen, das 20-fache dessen was ihr bisher für Lagerung genehmigt worden war. „
Aus:
http://web201.c10.webspace-verkauf.de/bi-stillenacht/index.php?pid=2&art=1223
Remington schrieb am 14.08.2014 21:39 Uhr | (112) (123) |
Aha, und wie lang muss so ein Ding sein, das es legal ist? Das hat noch keiner geschrieben. Ich wäre interessiert, wer verkauft mir so was?
Klugscheißer schrieb am 14.08.2014 20:23 Uhr | (129) (137) |
Da sind anscheinend die Ahnungslosen unter sich. Natürlich können Pumpguns hier in Deutschland verboten sein, sofern eine bestimmte Mindestlänge bzw. Schaftlänge unterschritten wird.
Na Janosch schrieb am 14.08.2014 19:58 Uhr | (121) (102) |
@ Marios, aber Sie kennen sich aus oder? Können Sie überhaupt braune von weißen Eiern unterscheiden? Was ist im Allgemeinen Volksmund eine Pumpgun? Ein Vorderschaftrepitierer mit einem Pistolen Griffstück, der ist verboten. Mit einem normalen Gewehrschaft ist die Maschine legal 😊😊.
Weidmannsheil
Reinhard Kollers schrieb am 14.08.2014 16:00 Uhr | (134) (127) |
Pi234 hat natürlich Recht mit seiner Darstellung. Bei so einem Unsinn im Artikel muß erstmal abgeklopft werden was wirklich los war.
Marios schrieb am 12.08.2014 17:57 Uhr | (92) (128) |
@pi234: Sind Sie etwa Jäger? Ihren Kommentar hätten Sie sich jedenfalls sparen können. Ihr angelesenes Pseudowissen trägt bei Leibe nichts zur Sicherheit bei. Das geborgene Waffenarsenal ist Grund genug, den Irren am besten gleich weg zu sperren, bevor noch ein Unheil passiert!
pi234 schrieb am 12.08.2014 16:55 Uhr | (135) (79) |
Das ist natürlich alles schrecklich und die ausgehenden Gefahr nicht abzuschätzen (von 0 - 100 %). Jäger sind für so Manchen von Haus aus eine Gefahr.
Der Verfasser sollte erst einmal lernen, richtig zu recherchieren. Dann wüsste er, dass der Umbau einer "normalen" Waffe in eine Pumpgung nicht möglich ist. Auch sind Pumpguns oder zu deutsch Vorderschaftrepetierer nicht verboten.
Ein leider typisches Beispiel tendenziöser Berichterstattung. Armes Deutschland!