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28.09.2019 | 04:17 | Thüringer Landtag 

Jagdgesetz erneuert: Schalldämpfer zukünftig erlaubt

Erfurt - Jäger dürfen in Thüringen künftig Schalldämpfer für bestimmte Waffen bei der Jagd benutzen.

Jagdgesetz
Trotz Kritik aus der Opposition beschließt die Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen ein verändertes Jagdgesetz. Die neuen Regeln sollen Jägern das Benutzen von Schalldämpfern ermöglichen. Es bringt aber auch Einschränkungen. (c) proplanta
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedeten die Abgeordneten am Donnerstag im Thüringer Landtag. Zudem werden Marderhund, Mink, Sumpfbiber (Nutria), Waschbär, Elster, Nilgans und Rabenkrähe in das Jagdrecht aufgenommen.

Die Beschlussempfehlung des Forstausschusses dazu wurde akzeptiert. Außer für Elster und Rabenkrähe sollen für die anderen neu hinzugekommenen Tiere keine Schonzeiten gelten, in der Tiere nicht geschossen werden dürften.

Unter anderem Nilgans und Waschbär gelten als invasive Arten, die normalerweise nicht in Thüringen heimisch sind und negativen Einfluss auf andere heimische Tierarten oder die Natur nehmen können.

Der Linke-Abgeordnete Tilo Kummer sagte, es sei höchste Zeit, Schalldämpfer zu erlauben. «Ein Schalldämpfer ist eine Sache des Arbeitsschutzes», betonte Kummer mit Blick auf den Lärm, den Waffen beim Abschuss machen. Zudem seien Schalldämpfer auch im Sinne des Tierschutzes, weil Jäger oft Hunde dabei hätten, die noch besser hörten als Menschen.

In dem neuen Gesetz wird auch ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition unter bestimmten Umständen geregelt. Auch Totschlagfallen sollen nicht mehr erlaubt sein.

Kritik kam von der Opposition - vor allem wegen der Verbote im Gesetz. Der CDU-Abgeordnete Christian Herrgott kündigte an, das Jagdgesetz in der nächsten Legislatur wieder ändern zu wollen, falls andere Mehrheiten im Parlament zustande kommen.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller warf der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grünen vor, einen «Verfassungsverstoß aus marginalen Gründen» zu begehen. Ob Schrotmunition in einem Bundesland komplett verboten werden könne, sei eine Frage des Waffenrechts - und liege in der Kompetenz des Bundes, argumentierte Möller.
dpa/th
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