Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
14.03.2024 | 07:04 | Jagdrecht 

Neues Landesjagdgesetz - Wann dürfen Problemwölfe geschossen werden?

Schwerin - Der Wolf ist in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen worden. Der Landtag stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Änderung des Landesjagdgesetzes zu.

Landesjagdgesetz
(c) chphotography86 - fotolia.com
Am Schutzstatus des Raubtiers ändert sich allerdings nichts, wie ein Sprecher von Agrarminister Till Backhaus (SPD) sagte. Der Wolf als europaweit streng geschützte Art genießt demnach weiterhin eine ganzjährige Schonzeit. Das Schießen eines Wolfes muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden. Dabei gehe es stets nur um Wölfe in Gebieten mit vermehrten Attacken auf von den Haltern geschützte Weidetiere, so der Sprecher.

In Schleswig-Holstein wurde der Wolf bereits im Dezember ins Jagdrecht aufgenommen. Die Umweltorganisation BUND bezeichnete diesen Schritt als populistisch. «Dadurch entstehen rechtlich keinerlei andere Optionen für den Umgang mit dieser Art, als sie auch bislang gegeben waren», erklärte die BUND-Landesgeschäftsführerin in MV, Corinna Cwielag.

Nun müssen in den Ländern Kriterien festgelegt werden, unter welchen Umständen Problemwölfe geschossen werden dürfen. Eine «Arbeitsgemeinschaft Wolf» der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat sich am Mittwoch auf gemeinsame Positionen dazu verständigt, wie Backhaus im Landtag sagte. Ziel sei ein einheitliches Verwaltungshandeln.

Geeinigt hat man sich demnach auf die Definition, was ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen ist.  Es müssen demnach dort mehr Angriffe auf eingezäunte Weidetiere vorgekommen sein als in anderen Gebieten, die vom Wolf besiedelt sind. Für Wolfsabschüsse in dem betroffenen Gebiet soll eine Frist von 21 Tagen nach der behördlichen Feststellung eines Problems gelten. Es muss nicht mehr per Gen-Probe geklärt werden, welcher Wolf für die Attacken verantwortlich gewesen ist.

Weitere Änderungen im Landesjagdgesetz MV, die am Mittwoch beschlossen wurden, betreffen vor allem das in großer Zahl vorkommende Rot- und Damwild. Es soll besser in Schach gehalten werden, da die Tiere oft junge Bäumchen abfressen. Dies behindert den Umbau der Wälder zu klimaresistenteren Mischwäldern, wie Redner verschiedener Fraktionen hervorhoben.

Der Waldbesitzerverband Mecklenburg-Vorpommern forderte allerdings ein konsequenteres Vorgehen gegen überhöhte Wildzahlen. Der Vorsitzende Achim Ahrend erklärte: «Dort, wo der Wald wegen hohem Wildverbiss nicht mehr natürlich nachwachsen kann, hätten alle Altersklassen des weiblichen Rot- und Damwildes in die Mindestabschusspläne einbezogen werden müssen.» Auf Druck der Jägerschaft waren die über Zweijährigen aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Die Jäger hatten befürchtet, dass die Bestände sonst zu stark dezimiert werden und unter Druck geraten könnten.
dpa/mv
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Hessen will Weidetierhaltern besser gegen Wölfe helfen

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Beschuss, Köder, Schlagfallen - mehr Wölfe illegal getötet

 Schafzüchter für umsetzbare Regelung für Abschuss von Problemwölfen

 Wolfsabschuss noch nicht vereinfacht

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken