Grund ist die unzureichende Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (
EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken (NBT). Bereits im Februar 2020 hatte der Staatsrat eine striktere Auslegung des Gentechnikrechts angemahnt und die Regierung aufgefordert, Organismen, die durch bestimmte Mutagenesetechniken erzeugt worden sind, entsprechend den Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu regulieren (AgE 8/20, Länderberichte 25).
Die eingeräumte Frist von sechs Monaten sowie drei zusätzliche Monate dafür, unter den bereits zugelassen
Pflanzensorten diejenigen zu identifizieren, die als
GVO klassifiziert werden müssten und somit auch die vorgesehenen
Zulassungsverfahren hätten durchlaufen müssen, waren ungenutzt verstrichen.
Medienberichten zufolge muss Premierminister Jean Castex nun bis zum 12. Mai eine Stellungnahme gegenüber dem Staatsrat abgeben, von der dann auch das weitere Vorgehen abhängen wird. Nachbessern muss die Regierung auch bei den gesetzlichen Regelungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen von Bauprojekten.
Der Staatsrat urteilte in der vergangenen Woche, dass die europäische
Gesetzgebung auch in diesem Bereich unzureichend umgesetzt werde. Nach Angaben des Naturschutz-Dachverbandes FranceNatureEnvironnement (FNE) werden die Vorgaben für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Frankreich derzeit sehr locker ausgelegt, so dass diese oftmals ausgelassen werden könnten. Bei landwirtschaftlichen Bauprojekten würden beispielsweise vornehmlich Kapazitätskriterien herangezogen, während der Standort nicht berücksichtigt werde