Kiel - Für die Fläche in Schleswig-Holstein, auf der im August 2018 im kleinen Maßstab (Kleinparzellenanbau) Raps mit einer nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigung (GT 73) ausgesät worden war, hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weitere Nachsorgemaßnahmen festgelegt.
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