Hilpoltstein - Um nistende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze von März bis Ende September nicht radikal gestutzt oder komplett entfernt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz.
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Bonn - Gartenbesitzer müssen sich sputen. Nur noch dieses Wochenende darf man seine Hecken radikal stutzen oder Büsche entfernen.
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Oldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden.
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Frankfurt/Main - Zur Zeit des Heckenschnitts kommt es alljährlich zu tödlich verlaufenden Eibenvergiftungen bei Pferden, Rindern, Schafen und Schweinen.
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