Oldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September gilt bundesweit ein Gehölzschnitt-Verbot. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin.
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Oldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden.
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