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17.10.2019 | 01:38 | Förderfähige Investitionen 

Anträge zum bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft ab sofort möglich

München - Bayerns Landwirte können ab sofort wieder Anträge auf eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft stellen, wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte.

Förderung für die Landwirtschaft
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft - Antragstellung ab sofort wieder möglich. (c) proplanta
„Wir haben die Palette an förderfähigen Investitionen mit Blick auf aktuelle Herausforderungen, wie Tierwohl, Umsetzung des Volksbegehrens und Förderung der ökologischen Landwirtschaft gezielt erweitert“, sagte Kaniber.

Neu im Programm ist die Förderung der erstmaligen Umstellung kleiner Milchviehbestände von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Bisher war das Programm auf kleine neue Milchviehställe begrenzt. Jetzt wird auch gefördert, wenn beispielsweise Mutterkühe im Laufstall gehalten werden. „So können wir unsere kleineren Betriebe noch stärker unterstützen, wenn sie ihre Stallungen tierwohlgerechter gestalten“, sagte die Ministerin.

Zuschuss gibt es auch für Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, sowie Beregnungstechnik. Damit ermögliche man den Betrieben mit den Folgen des Klimawandels besser umzugehen, so die Ministerin. Neu ins Förderprogramm aufgenommen wurden Maschinen, die mechanisch in Reihenkulturen Beikraut reduzieren. Damit verstärken wir unser Ziel, weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen.

Ebenso wird die Steigerung der Ökoproduktion weiter verfolgt. Zertifizierte Ökobetriebe werden bei der technischen Einrichtung von Lagern für Körnerfrüchte unterstützt.

Interessierte Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung sind auch im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zu finden.
stmelf
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