„Vor allem die viehhaltenden Futterbaubetriebe kommen durch den ausbleibenden Regen in zunehmende Bedrängnis“, betonte die Hessische
Landwirtschaftsministerin Priska Hinz gestern anlässlich der Vorstellung der Maßnahmen der Hessischen Landesregierung zur Dürre.
„Wir wollen den besonders stark betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben wirksam unter die Arme greifen, um die aktuelle Notsituation zu mildern. Wir müssen die
Betriebe allerdings darüber hinaus darin unterstützen, sich für die Zukunft besser zu wappnen. Es ist zu befürchten, dass Extremwetterereignisse künftig in engeren zeitlichen Abständen auftreten werden“, ergänzte die Ministerin.
Die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung sehen folgendes vor:
1. Die Hessische Landesregierung stellt Hilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Höhe von zehn Millionen Euro bereit. Hessen erwartet von der Bundesregierung, dass sie zeitnah die Voraussetzungen für bundesweite
Entschädigungszahlungen schafft und die Bereitschaft erklärt, mindestens die Hälfte der Finanzierung zu übernehmen. Darüber hinaus muss es eine, zwischen Bund und Ländern eng abgestimmte, und vor allem unbürokratische Lösung auf Grundlage der bestehenden Nationalen Rahmenrichtlinie geben.
2.
Zwischenfrüchte, die als ökologische Vorrangflächen angebaut werden, sollen ebenfalls für Futterzwecke genutzt werden können. Für die Freigabe dieser landesweit rund 27.000 Hektar wird Hessen einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben zustimmen.
3.
Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, können seit Anfang August landesweit für Futterzwecke genutzt werden. In Hessen fallen rund 12.000 Hektar unter diese Regelung.
4. Die
Hessischen Finanzbehörden geben betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben schon seit Ende Juli die Möglichkeit, Billigkeitsmaßnahmen zu beantragen oder Vorauszahlungen anzupassen. Über die steuerliche Behandlung von Risikoausgleichsrücklagen muss auf Bundesebene zügig eine Entscheidung getroffen werden.
5. Die in diesem Jahr anstehenden
Agrarzahlungen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt vollständig ausgezahlt. Die
EU-Direktzahlungen und die
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete werden landesweit etwa 210 bis 230 Millionen Euro betragen.
6. Für künftige aktive Beiträge der Landwirtschaft zum
Klimaschutz sollen bestimmte Produktionsverfahren und investive Maßnahmen verstärkt gefördert werden. Da befürchtet werden muss, dass derartige Extremwetterereignisse häufiger auftreten, ist es sinnvoller öffentliche Mittel präventiv einzusetzen, anstatt im Schadensfall hohe Entschädigungssummen aufzubringen. Die landwirtschaftsbezogenen Maßnahmen des
Integrierten Klimaschutzplans sollen daher zeitlich priorisiert und finanziell aufgestockt werden. Das Hessische Umweltministerium vergibt darüber hinaus einen Untersuchungsauftrag, mit dem die regionalen und produktionsspezifischen Auswirkungen der
Dürre 2018 evaluiert werden.
7. Die aktuellen Ereignisse müssen Anlass sein, um die auf Bundesebene geplante Ackerbaustrategie um eine
Klimastrategie für die Landwirtschaft zu erweitern. Diese darf sich nicht in einer passiven Anpassung an den
Klimawandel erschöpfen, sondern muss aktive Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz beinhalten. Hierzu gehören insbesondere der Grünlanderhalt, Anreize zur Verminderung der Methan- und Lachgasemissionen. Hessen wird dazu auf der
Agrarministerkonferenz im Herbst eine Initiative starten.
8. Die Agrarministerkonferenz hat im Herbst 2017 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, einen umfassenden Bericht zum
„Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft“ zu erarbeiten. Dieser soll unter anderem Handlungsoptionen formulieren. Die Agrarministerinnen und
Agrarminister von Bund und Ländern werden sich Ende September damit befassen. Hessen wird sich dafür einsetzen, dass aus den Analysen konkrete unterstützende Maßnahmen für das
Risikomanagement, beispielsweise durch eine Dürreversicherung, abgeleitet werden.
9. Die
Ökolandbauverordnung ermöglicht es, im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung konventioneller Futtermittel in begrenztem Umfang zuzulassen. Entsprechende Anträge können bei Regierungspräsidium gestellt werden.