Wie es auf Nachfrage aus dem
Bundeslandwirtschaftsministerium hieß, wurden bis Ende 2018 für die Bewältigung der Dürrefolgen in der Landwirtschaft rund 82 Mio. Euro aus dem Topf des Bundes ausgereicht. Das Bundesfinanzministerium habe für 2019 in eine erneute außerplanmäßige Ausgabe eingewilligt, so dass die 2018 nicht abgerufene Summe von 88 Mio. Euro für 2019 wieder zur Verfügung gestellt werde.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 2. Oktober 2018 kann der Minderbedarf auf Länder mit Mehrbedarf umverteilt werden. Dem Vernehmen nach haben die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sowie die Freie Hansestadt Bremen Mehrbedarf angemeldet, während die Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ihre Töpfe nicht ausgeschöpft haben.
Wie das Potsdamer
Landwirtschaftsministerium in dieser Woche bekanntgab, erhält Brandenburg auf diesem Wege weitere 12,93 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Land wird nach der Vereinbarung für das Bund-Länder-Programm „Dürrehilfe“ diesen Betrag aus Landesmitteln gegenfinanzieren, so dass in den kommenden Wochen weitere 25,86 Mio. Euro als Schadensausgleich für im Vorjahr erlittene Verluste zur Verfügung gestellt werden könnten.
Bislang wurden laut dem brandenburgischen Agrarressort für die 778 Brandenburger
Agrarbetriebe, die Dürrehilfen beantragt hatten, 46,26 Mio. Euro bereitgestellt. Ressortchef
Jörg Vogelsänger geht davon aus, dass auch die zusätzlichen Mittel zügig in den Agrarbetrieben ankommen, so dass noch vor der diesjährigen Feldsaison anstehende Rechnungen beglichen werden könnten.