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12.06.2018 | 07:34 | Naturschutzförderrichtlinie 

Naturschutz ist Teil der Entwicklung des ländlichen Raums

Altentreptow - Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat die Landwirte dazu aufgerufen, ihren Teil zur Sicherung der reichhaltigen Naturausstattung beizutragen.

Till Backhaus
Backhaus: Naturschutz gehört zur Entwicklung des ländlichen Raums. (c) till-backhaus.de
Gerade Landwirte, die in Gebieten mit hohem Naturwert wirtschaften, sollten für eine nutzbringende Kompromisssuche Vorbehalte zurückzustellen, sagte Backhaus am Montag bei der ersten von vier Regionalkonferenz in Werder bei Altentreptow, auf denen die Naturschutzförderrichtlinie des Landes erläutert wurde.

Das Ministerium fördere Investitionen in Natura-2000-Gebieten, Gebieten mit hohem Naturwert und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren zu 100 Prozent. «Eine Förderung setzt aber auch voraus, dass die nachhaltige Pflege gesichert ist», sagte Backhaus.

In den Jahren 2007 bis 2014 traten bei 64 Prozent der insgesamt 295 Projekte an Kleingewässern und Söllen Landwirte als Projektträger auf. «Daran möchte ich auch in der laufenden Förderperiode anknüpfen», betonte der Minister.

Vor dem Hintergrund von Extremereignissen infolge des Klimawandels unterstütze er vor allem Projekte, die das Wasserrückhaltepotenzial vergrößern. Das Neuanlegen von Hecken soll weiterhin im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung erfolgen. Dennoch sind sie in der Naturschutzförderrichtlinie aufgeführt, um die Option einer Förderung in Gebieten mit Gefahr von Winderosionen offen zu halten.
dpa/mv
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