Gemäß dem betreffenden Beschluss der Europäischen Kommission sind die Einfuhrabgaben am vergangenen Freitag (18.1.) für drei Jahre in Kraft getreten. Es gilt der normale Zollsatz von 175 Euro pro Tonne Reis, der sich auf 150 Euro/t im zweiten Jahr und 125 Euro/t im dritten Jahr verringert.
Die Brüsseler Behörde begründete die Wiedereinführung des Importzolls mit einer wirtschaftlichen Schädigung der europäischen Produzenten aufgrund umfangreicher Reisimporte aus den beiden südostasiatischen Staaten.
In einer März 2018 eingeleiteten Untersuchung habe sie festgestellt, dass die Einfuhren von Indica-Reis aus beiden Ländern zusammengenommen in den vergangenen fünf Reisanbauperioden um 89 % gestiegen seien. Gleichzeitig habe sich gezeigt, dass die Preise für diese Lieferungen deutlich niedriger gelegen hätten als die für EU-Reis. Die Billigeinfuhren hätten die Reiserzeuger in der EU in „erhebliche“ Schwierigkeiten gebracht; ihr Marktanteil sei in der untersuchten Periode von 61%auf nur noch 29 % und damit „beträchtlich“ gesunken.
Kambodscha und Myanmar gehören zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (LDC), denen die EU im Rahmen des „Everything-But- Arms“(EBA)-Abkommens erhebliche Handelsvorteile eingeräumt hat. Bei den jetzt beschlossenen Schutzklauseln handelt es sich um eine befristete Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen der EU.
Bereits im Dezember hatte die Kommission den Mitgliedstaaten die Angelegenheit im Ausschuss für allgemeine Präferenzen (GSP) vorgelegt. Dabei hatte es allerdings keine Entscheidung gegeben, so dass die EU-Behörde jetzt eigenständig die Schutzzölle auferlegt hat.
Der Vorsitzende der „Arbeitsgruppe Reis“ der EU-Ausschüsse der
Bauernverbände (
COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA), Giuseppe Ferraris, zeigte sich erwartungsgemäß „hochzufrieden“ mit dieser Entscheidung. Angesichts der aktuell sehr schwierigen Lage der europäischen Reisbauern sei es wichtig gewesen, dass der Beschluss so schnell wie möglich in Kraft trete, so Ferraris.