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15.12.2018 | 06:32 | Dieselfahrzeuge 

In welchen Städten drohen Fahrverbote?

Berlin - Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten!

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Aus Hamburg sind sie bereits teilweise verbannt. Für ältere Diesel sieht es im kommenden Jahr aber auch in anderen deutschen Städten nicht gut aus. Was kommt auf Autofahrer zu? (c) proplanta
Ob Berlin, Stuttgart oder Frankfurt - wegen jahrelanger, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.

Den Weg für Fahrverbote in Deutschland ebnete im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht. Diese Sperrungen stehen im kommenden Jahr höchstwahrscheinlich an, viele Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig:

Hamburg ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten - die auch 2019 bestehen bleiben. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur Euro-Norm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Für Berlin hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.

In Stuttgart sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen sollen 80 Euro fällig werden. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zudem schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel verbindlich planen.

Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein - für Diesel bis zur Euro-4-Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre demnach am 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Unabhängig davon will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per Eilverfahren Fahrverbote sofort umgesetzt sehen.

Auch im südhessischen Darmstadt stehen Streckensperrungen wegen überschrittener Grenzwerte an. Die Landesregierung bemüht sich derzeit mit DUH und Verkehrsclub Deutschland außergerichtlich um eine Lösung. Am 19. Dezember gibt das Verwaltungsgericht Wiesbaden bekannt, ob ein Kompromiss erzielt wurde. Wenn nicht, fällt es ein Urteil. In beiden Fällen sind Fahrverbote sehr wahrscheinlich. Am selben Tag entscheidet das Gericht auch über Sperrungen in Wiesbaden.

In Köln sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. April an aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel. In der NRW-Nachbarstadt Bonn sind vom 1. April an zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Verbote könnten nur mit einem massiven Rückgang der Schadstoffwerte abgewendet werden, was aber als unwahrscheinlich gilt.

Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 1. Juli an eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen - zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5.

Beim Nachbarn Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße vom 1. Juli an nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Berufung einlegen - zum Teil hat sie das bereits getan.

In Rheinland-Pfalz könnten Teile von Mainz dicht gemacht werden. Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zum 1. September 2019 weitere verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden - auch Fahrverbote. Ein Konzept dafür muss bereits zum 1. April vorliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil.
dpa
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