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20.09.2018 | 10:06 | Arbeitszeitgesetz 

Besserer Schutz für Arbeitszeitbegrenzung?

Berlin - Schon lange sind die Arbeitszeiten in Gastronomie und Hotellerie ein Zankapfel. Die Arbeitgeber sträuben sich dagegen, diese genau aufzeichnen zu müssen.

Arbeitszeiten
Zu lange Arbeitszeiten bleiben oft unentdeckt, weil das Gesetz kaum kontrolliert wird. Diesen Vorwurf untermauert die Gewerkschaft NGG mit Zahlen der Regierung - und verlangt Abhilfe. (c) proplanta
Und ihr Branchenverband Dehoga wird nicht müde, den Gesetzgeber aufzufordern, statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen. Die Branche brauche mehr Flexibilität.

Michaela Rosenberger kann hingegen das angebliche Paradebeispiel von der Hochzeitsfeier, die länger dauert als erwartet und für die kein Kellner mehr da ist, nicht mehr hören. Denn auch für solche Fälle könne man mit guter Planung vorsorgen, sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Mittwoch in Berlin.

Aber eine gute Arbeitsorganisation sei eben nicht gerade der Standard in der Branche. Im Gegenteil: Dienstpläne würden viel zu spät erstellt, und darauf verlassen könnten sich die Beschäftigten auch nicht.

Verstöße gegen die Arbeitszeit sind aber kein Phänomen des Gastgewerbes allein. Kontrolleure der Ordnungsämter hätten branchenübergreifend bei zwei Drittel aller Prüfungen solche Vergehen entdeckt. Das gehe aus jüngsten Zahlen der Bundesregierung hervor, die diese als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zusammengestellt hat.

Für die Gewerkschaft mindestens ebenso schlimm ist die aus ihrer Sicht viel zu geringe Zahl der Kontrollen, die sogar noch sinke. Gut 15.000 Arbeitszeit-Kontrollen gab es im vergangenen Jahr bundesweit, 21 Prozent weniger als im Jahr zuvor und sogar 41 Prozent weniger als noch 2010. «Eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmer» werde so zum Papiertiger.

Setzt man die Kontrollen ins Verhältnis zur Zahl von 3,5 Millionen Betrieben in Deutschland, heißt das: im Durchschnitt wurde voriges Jahr nur in einem von 230 Betrieben die Einhaltung der Arbeitszeiten überprüft. Eine besonders miese Quote hatte das Land Berlin. Hier schauten die Behörden nur in einem von 430 Unternehmen vorbei. Rosenberger mahnt, das sei quasi eine «Einladung zum Gesetzesbruch».

Dass überlange Arbeitszeiten kein abstraktes Problem sind, versucht die Soziologin Anita Tisch zu verdeutlichen. Sie ist Abteilungsleiterin in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und fasst an der Seite Rosenbergers die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft zusammen. Demnach sei gesichert, dass lange Arbeitszeiten zu einem erhöhten Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes von Typ 2 und deutlich erkennbaren Schlafstörungen führten. Jenseits der achten Arbeitsstunde steige außerdem das Unfallrisiko stark.

Tisch rät dazu, das Arbeitszeitgesetz nicht zu lockern. Schon jetzt gebe es Ausnahmen, etwa die Verkürzung der elfstündigen Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart, dass bei der Arbeitszeit Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen geschaffen werden sollen. Dazu müsste man das Arbeitszeitgesetz verändern. Gewerkschaftschefin Rosenberger ist strikt dagegen. Sie befürchtet, dass sonst in Gastronomiebetrieben ohne Tarifbindung bald Zwölf-Stunden-Arbeitstage üblich werden.
dpa
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