Karlsruhe - Gülle und Gärreste dürfen auf Grünland nur noch bis 31.10.2018 ausgebracht werden!
20.10.2018 | 13:19 | Aktueller Rat Baden-Württemberg Beginne die Diskussion... Ausbringungsverbot von Gülle und Gärresten rückt näherKarlsruhe - Gülle und Gärreste dürfen auf Grünland nur noch bis 31.10.2018 ausgebracht werden! Ackerbau - Zeitraum des Ausbringungsverbots von Gülle und Gärresten rückt näher. (c) proplanta(Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 18.10.2018) LTZ Augustenberg Kommentieren weitere Artikel Status:Kommentar eingeben Name / Pseudonym: Kommentar: Ich bin mit der Datenschutzerklärung einverstanden. Ich bin mit den Nutzungsbedingungen/AGB‘s einverstanden. Bitte Sicherheitsabfrage lösen: Gärreste Gülleausbringung GüllePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Baden-Württemberg Ausbringungsverbot Weitere Artikel zum Thema Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Winterraps erteilt Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Pflanzkartoffeln erteilt Zuckerrüben: Tipps zur Unkrautbekämpfung Ackerbau: Kälteeinbruch stoppt Vegetationssprint Mechanische Unkrautbekämpfung in Mais Kommentierte Artikel Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte Grundwasser in Bayern wird weniger Lindnerbräu - Hoch die Krüge! Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken