Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis weist in einem regionalen Hinweis darauf hin, dass die Ausbringungssperrfrist für Grünland laut Düngeverordnung offiziell am 01. November beginnt.
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Schwerin - Die Güllegruben der Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern drohen überzulaufen. Deshalb erlaubt das Agrarministerium nun sogenannte Gülle-Notlager auf Feldern und in nicht genutzten Silagelagern.
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Hannover - Der 31. Januar ist für Landwirte ein wichtiges Datum. Denn dann endet die vom Gesetzgeber per Düngeverordnung vorgeschriebene Winter-Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger.
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Karlsruhe - Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Form von Gärresten, Gülle und Jauche, organisch-mineralischen Stickstoffdüngern und Geflügelkot ist laut Düngeverordnung nur in den aufnahmefähigen Winterkulturen wie Winterraps, Wintergerste, Ackerfutter und das Grünland zulässig. Archiv »