Lediglich im ersten Jahr, in dem die beiden Arten angelegt werden, soll das Verbot nicht gelten. Das sieht die Vierte
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung vor, die das
Bundeslandwirtschaftsministerium vor Weihnachten dem
Bundesrat zugeleitet hat.
Zudem soll mit der
Neuregelung der Verordnung der Einsatz mineralischer Düngemittel auf Vorrangflächen mit
Miscanthus und Durchwachsener
Silphie untersagt werden. Organische Düngemittel sollen aber weiter zulässig sein. Die Bundesregierung folgt mit ihrem Verordnungsentwurf den Vorgaben des EU-Rechts. Die Verordnung soll rückwirkend am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Bundesratsausschuss wird sich voraussichtlich Mitte Januar mit der Vorlage befassen. Die Beschlussfassung im Plenum könnte Mitte Februar erfolgen.