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19.05.2019 | 05:49 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung für Quinoxyfen endet

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Fachmeldung vom 11. Dezember 2018 darauf hingewiesen, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung u. a. für Quinoxyfen nicht erneuert wurde.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Pflanzenschutzmittel - Zulassungsende für Quinoxyfen. (c) proplanta
Damit gilt für die drei nicht mehr zugelassenen Mittel die reguläre Abverkaufsfrist und anschließend eine verkürzte Aufbrauchfrist.

Für alle in Deutschland bisher noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoxyfen endeten die Zulassungen zum 30. April 2019 regulär durch Zeitablauf:
Ende der ZulassungBild vergrößern
Ende der Zulassung
Ein Widerruf der Zulassungen war nicht notwendig, da das reguläre Zulassungsende innerhalb der Übergangsfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914 lag.

Für die o.a. Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Hinweis: Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.05.2019)
ltz augustenberg
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