Veranstalter oder Aussteller werden mit Bezug auf eine konkrete Veranstaltung, wie aktuell die Rheinland-Pfalz-Ausstellung in Mainz oder die Pfälzer Wein- und Sektmesse in Bad Dürkheim", auf ein Ausstellerverzeichnis verwiesen, hinter dem sich allerdings nur ein sehr bescheidenes Informationsportal in den Weiten des Internet verbirgt.
Empfänger einer solchen Aufforderung zur Aktualisierung von Daten im Ausstellerverzeichnis sollten, so rät die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, bedenken, dass Messekataloge und Ausstellerverzeichnisse in der Regel vom Veranstalter oder in dessen Auftrag gefertigt werden. Der Eintrag oder die Aktualisierung von Daten in ein externes Verzeichnis ist keineswegs "notwendig".
Vorsicht, so die Kammer, ist beim Umgang mit dem Formular, das samt Freiumschlag dem freundlichen Schreiben beigefügt ist. Wer dieses Formular in dem Glauben vervollständigt, er aktualisiere seine Daten, und zurück schickt, erteilt einen unwiderruflichen Auftrag für einen dreijährigen Werbeeintrag auf der Internetseite des Anbieters. Dafür werden 3.543,- Euro fällig. Wer sich dann über's Ohr gehauen fühlt, darf am Geschäftssitz klagen. Der ist in Mexico-City. (PD)