Die Agrarminister der 27 Mitgliedstaaten einigten sich am Montag in Luxemburg auf ein entsprechendes gemeinsames Vorgehen. Derzeit gibt es in Europa keine Fleisch- oder Milchprodukte von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen auf dem Markt. Aufgrund einer Regelungslücke wäre es EU- Experten zufolge theoretisch aber möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen. Bislang gibt es dafür kein explizites Verbot.
«Das Fleisch von geklonten Tieren ist (in der EU) nicht zulässig», sagte Landwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU). «Aber es gibt bisher keine Regelung für die Nachfolgegeneration und deshalb wollen wir hier eine Verschärfung auf europäischer Ebene erreichen.» Das geplante Gesetz sieht jetzt vor, zunächst Produkte von geklonten Tieren sowie der ersten Generation ihrer Nachkommen mit dem EU-üblichen Anmeldeverfahren über die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuzulassen. Gleichzeitig soll die Europäische Kommission aber einen Vorschlag für das künftige Vorgehen bei «Klonfleisch» erarbeiten und gegebenenfalls einen Gesetzesentwurf vorlegen. Das Europaparlament muss diesem Vorgehen noch zustimmen.
Eine zweite Lesung ist frühestens ab Herbst möglich. EU-Diplomaten betonten, dass es noch keinerlei Anträge seitens der Industrie gebe. In den USA und Kanada wird «Klonfleisch» verkauft. Die
EFSA hat «Klonfleisch» grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Es müsse aber weiter geforscht werden. Die EU-Staaten wollten die Vermarktung ursprünglich in einer neuen EU-Verordnung über «neuartige Lebensmittel» regeln. Diese soll künftig für Lebensmittel, die nach Mai 1996 auf den Markt gekommen sind, spezielle Anmeldeverfahren vorschreiben. Eine Mehrheit, darunter Deutschland, sprach sich dafür aus, «Klonfleisch» künftig in einer eigenen Verordnung zu regeln, wie dies bereits für gentechnisch veränderte Lebensmittel der Fall ist. (dpa)