Des Weiteren ist ein Pferdepass für diese Neugeborenen verpflichtend, wie die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger am Samstag in Wiesbaden mitteilte. Hintergrund ist eine entsprechende EG-Verordnung.
„Durch den Chip können Halter-Informationen in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. Zudem ist die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere eine wichtige Vorraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung“, sagte Lautenschläger. Gefährliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Blutarmut könnten schnell eingeschleppt und verbreitet werden. Für Rinder- und Schweine gelte die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht seit 1999 beziehungsweise 2001, für Schafe und Ziegen seit 2008. „Die Kennzeichnungspflicht hat sich bei der Tierseuchenbekämpfung bewährt“, betonte die Ministerin.
Lautenschläger wies darauf hin, dass Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, nicht zusätzlich gechipt werden müssten. Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und keinen Pass haben, brauchen sowohl einen Pass als auch einen Chip. Diese Vorgaben gelten Lautenschläger zufogle nicht nur für Pferde, sondern auch Esel, Zebras und deren Kreuzungen.
Die Chips werden in Hessen zentral vom Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. an die Zucht- oder Sportverbände ausgegeben. Diese übernehmen für die bei ihnen organisierten Pferde die Organisation und Durchführung der Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Pferdepässe und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank. In Hessen sind dies der Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. in Griesheim und der Friesenpferde-Zuchtverband e.V. in Herborn-Burg.
Halter von nicht organisierten Pferden in Hessen können sich an den Pferdesportverband Hessen, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771-80340, wenden.
Weitere Informationen in Form eines Frage-Antwort-Kataloges gibt es unter
www.hmuelv.hessen.de und bei der lokalen Veterinärbehörde. (PD)