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17.07.2010 | 03:07 | Tierzucht  

Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft erhalten

Hannover - Das Bentheimer Landschaf gehört genauso dazu wie die Diepholzer Gans und das Schleswiger Kaltblut - insgesamt sind mehr als 20 landwirtschaftliche Nutztierrassen in Niedersachsen vom Aussterben bedroht.

Schweinerüssel
(c) proplanta
Das Land Niedersachsen fördert die Zucht dieser Rassen, um das Genmaterial zu erhalten, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Gleichzeitig wird damit zur genetischen Vielfalt in der Tierzucht beigetragen. Für Züchter von bedrohten Schaf- und Ziegenrassen gibt es bis zu 18 Euro je weibliches Zuchttier und Jahr, für Pferde- und Rinderrassen sind es bis zu 130 Euro je weibliches Zuchttier und Jahr und für das Bunte Bentheimer Schwein sogar bis zu 140 Euro je Eber und Jahr und bis zu 70 Euro je Sau und Jahr. Um eine solche Zuwendung erhalten zu können, muss der Züchter die Tiere mindestens fünf Jahre zur Zucht verwenden.

Damit alles seine Ordnung hat, müssen alle Pferde-, Rinder-, Schaf- und Ziegenrassen in dem dafür maßgeblichen Zuchtbuch einer anerkannten niedersächsischen Züchtervereinigung eingetragen sein. Zudem muss das Tier in den vergangenen zwölf Monaten von einem Vatertier, das im Zuchtbuch der entsprechenden Rasse und Zuchtrichtung eingetragen ist, gedeckt oder besamt worden sein.

Beim Bunten Bentheimer Schwein kann der Züchter für seine Zuchteber und Zuchtsauen nur Geld bekommen, wenn sie im Zuchtbuch „Bunte Bentheimer“ eingetragen und auch bei den Diepholzer und Leinegänsen muss die geförderte Gans und der an sie angepaarte Ganter im vorangegangenen Legejahr im Zuchtbuch des Herdbuchvereins geführt worden sein.

Die geförderte Gans muss zudem an Leistungsprüfungen wie Lege-, Brut- und Aufzuchtleistung und Exterieurbeurteilung teilnehmen. Ebensolches gilt für das Vorwerkhuhn, ein Nutzhuhn mit sehr markantem schwarz-braunem Gefieder. Seine Züchtung wird nur unterstützt, wenn der geförderte Zuchtstamm, bestehend aus einem Hahn und mindestens vier Hennen, im vorangegangenen Legejahr im Zuchtbuch geführt worden ist. Die Züchtervereinigung bzw. der Herdbuchverein bestätigen die Angaben zum Stichtag jeweils 1. September jeden Jahres.

Die Antragsunterlagen mit der Bestätigung der zuständigen Züchtervereinigung oder des zuständigen Herdbuchvereins können bis zum 30. September eines jeden Jahres - Ausschlussfrist - bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, FB 3.5, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover eingereicht werden. (LPD)
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